AGB
Geltung der Bedingungen:
Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB"
genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie
für sonstige Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und
Auskünfte der Kiezwerkstatt. änderungen bezüglich dieser AGB werden dem
Kunden rechtzeitig in elektronischer sowie schriftlicher Form zur
Verfügung gestellt.
Bei einer Änderung der AGB während eines laufenden Auftrages gelten die
zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen alten Bestimmungen weiter.
Vertragsschluss:
Ein Vertrag zwischen Auftraggebern und Kiezwerkstatt kommt zustande,
wenn die Erfüllungsgehilfen der Unternehmung die Bestellung oder den
Auftrag des Kunden durch schriftliche oder mündliche Mitteilung
bestätigen. Eigenschaften des Vertrages bedürfen als Zusicherung der
Schriftform. Lieferung geschieht nur, solange der Vorrat reicht.
Alle Preise gelten ausschließlich bei Abholung bzw. Vor- Ort Service.
Bei Versand oder Lieferung entstehen zusätzliche Versand- bzw.
Transportkosten. Für die Internetpräsenz oder sonstige
Informationsquellen wie Kostenvoranschläge, Anzeigen und Flyer wird
bezüglich der Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der
dargestellten Informationen keine Haftung über- nommen. Die
Informationen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Diese
Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen
Vereinbarung. Alle Angebote und Dienstleistungen sind freibleibend und
unverbindlich. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten und eröffnen
keinerlei Schadensansprüche. Die Kiezwerkstatt behält sich ausdrücklich
vor, nicht mit jeder Person einen Vertrag abzuschließen oder für jede
Person Leistungen zu erbringen. Die Kiezwerkstatt behält sich eine
Leistungsverweigerung gegenüber Personen ohne Angabe irgendeines
Grundes ausdrücklich vor!
Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum je nach Vereinbarung bar oder per überweisung zu begleichen. Davon abweichende individuelle Zahlungsbedingungen können mit den Erfüllungsgehilfen der Unternehmung besprochen werden, erhalten aber erst durch Schriftform Rechtsgültigkeit. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Die Kiezwerkstatt dazu berechtigt, dem Auftraggeber Verzugszinsen im Rahmen des im BGB/ HGB geregelten Höchstzinssatzes in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an die Kiezwerkstatt oder auf ein von ihr angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Unternehmung ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
Die Kiezwerkstatt verpflichtet sich gegenüber seinen Kunden zur
sorgfältigen Erbringung der Leistungen. Die Unternehmung und die darin
handelnden Erfüllungsgehilfen haften nicht für den Verlust von Daten
und oder Programmen auf Extern- oder Internspeichern. Der Auftraggeber
hat zur Vermeidung solcher Schäden vor Reparaturbeginn Datensicherungen
durchzuführen und ist dafür selbst verantwortlich. Bei Problemen kann
sich der Auftraggeber gern an die Mitarbeiter von der Kiezwerkstatt
wenden. Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Unternehmung verjähren
spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche
Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für
Gewährleistungsansprüche in §6 Abs. (6) bleibt unberührt.
Die
Unternehmung ist insbesondere nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware
für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware
unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und
die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel
unverzüglich, spätestens binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich unter Angabe der Rechnungs- Herstellungs- und ggf. der
Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise
unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die
Ware als vorbehaltlos genehmigt.
Keine Haftung wird übernommen für die Folgen ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage oder
Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäßer
änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.
Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes
beruhen, kann die Unternehmung eine Aufwandgebühr für Handling und
Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten
Arbeitszeit berechnet.
Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muss bei
Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten der
Unternehmung übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die
Gewährleistungsfrist und -garantie. Die Verpackung ist deshalb zwingend
erforderlich, weil die Unternehmung sonst selbst die beanstandete Ware
bei ihrem Lieferanten nicht reklamieren kann.
Für Schadenersatzansprüche haftet die Kiezwerkstatt laut Gesetz nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von der Kiezwerkstatt zu erbringenden Leistungen ändern, so werden sich die Vertragsparteien über den Inhalt des Vor- schlages für die Umsetzung des änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung schriftlich niederlegen. Der Kunde hat die durch das änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
Alle gelieferten Waren / Dienstleistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Rechtsforderungen Eigentum der Kiezwerkstatt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden- insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Kiezwerkstatt berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen.
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Unternehmung in
dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen
personenbezogenen Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die
für die Begründung und änderung der Kundenverträge erforderlich sind.
Dazu gehören beispielsweise Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das
Geburtsdatum wird dabei zur sicheren Unterscheidung von Kunden benötigt.
Soweit sich die Unternehmung Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen,
wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
Die Herausgabe von persönlichen Daten für private Zwecke erlaubt es dem Auftraggeber, rechtliche Schritte einzuleiten.
Alle Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Programmierarbeiten (z.B. Homepage, Softwarearbeiten) durch die Firma bleiben auch nach der Auslieferung Eigentum der Firma. Die Firma übernimmt keinerlei Urheber- oder Rechtsgarantien, die von Drittfirmen oder Privatpersonen in Rechnung gestellt werden. Inhalte von Webseiten werden unter vollem Einverständnis des Kunden erstellt, ausgeliefert und somit vom Kunden akzeptiert.
Die Fertigstellungs- Liefer- oder Zustellungstermine können nicht immer absolut verbindlich gegeben werden. Die Unternehmung behält sich daher vor, vereinbarte Zeiten zu verändern oder zu verlegen. Der Auftraggeber hat kein Rücktrittsrecht, wenn Veränderungen und Verspätungen nicht von der Unternehmung zu verantworten sind oder der Kunde umgehend über die Terminverlegung informiert wurde.
Die Kiezwerkstatt versichert gegenüber dem Kunden, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Ware / Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen fehlerfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Kunde das Recht der sofortigen Nachbesserung. Dies gilt nicht für eine Ausweitung des im Bestellumfang vereinbarten Gegenstandes.
Bei Mangel einer erworbenen Sache im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kann der Käufer zunächst als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels verlangen. Dabei kann der Käufer wählen, ob die mangelhafte Ware repariert oder ausgetauscht werden soll. Ist der Kostenaufwand für die gewählte Art der Nacherfüllung für die Kiezwerkstatt nachweislich unverhältnismäßig groß, kann diese verweigert werden. Sollte die Nachbesserung nach Fristsetzung- wider Erwarten- zweimal fehlschlagen, kann der Käufer Preisnachlass verlangen oder vom Kauf zurücktreten.
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen, beispielsweise aufgrund von
unsachgemäßer oder fehlerhafter Bedienung des Kaufgegenstandes, hat der
Käufer die für die Prüfung und Entfernung des Fehlers des Gegenstandes
notwendigen Kosten zu tragen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem
Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung des Verkäufers ist auf
den Objektwert beschränkt. Das Gewährleistungsrechtbezieht sich nicht
auf Abnutzung oder unsachgemäße Bedienung des Kaufgegenstandes,
Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Durch den
Austausch von Teilen oder ganzen Geräten tritt keine neue
Gewährleistungsfrist auf. Ebenfalls bezieht sich das
Gewährleistungsrecht einzig auf die Reparatur oder den Austausch der
mangelhaften Objekte. Fremdeingriff oder das öffnen der Geräte führt
zum Erlöschen ßdes Gewährleistungsanspruches. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass Ersatzgeräte höchstens aufgrund von Kulanz
gestellt werden können!
Die Kiezwerkstatt haftet nicht für
Inkompatibilität. Es gibt Phänomene bei Rechnern, die selbst der
versierteste Computerspezialist nicht versteht.
Der Käufer hat im Falle eines bemerkten Mangels das defekte Objekt auf
eigene Kosten und Gefahren in der Originalverpackung mit einer
Fehlerbeschreibung und einer Kopie der Rechnung an den Verkäufer
zurückzusenden, oder dieses Objekt persönlich an den Firmensitz
vorbeizubringen. Wurde das Objekt im Rahmen des Vor- Ort- Services
eingebaut, beschränkte sich diese Leistung ausschließlich auf den
Einbau. Dieser Umstand ist damit zu begründen, dass die Kiezwerkstatt
keinen Gewinn an Teilen macht, sondern diese nur im Auftrag des Kunden
beschafft. Reklamationen diesbezüglich müssen an den Standort der
Kiezwerkstatt vorbeigebracht werden oder im Rahmen eines
kostenpflichtigen Vor- Ort- Services der oben genannten Firma an diese
zurückgegeben werden, welche dann sofort Gewährleistungsansprüche für
den Eigentümer des fehlerhaften Objektes geltend zu machen versucht.
Für Objekte, die der Verkäufer nicht hergestellt hat, beschränkt sich
die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungs- ansprüche gegen
den Hersteller. Ist eine Nachbesserung unmöglich, erhält der Käufer
eine Gutschrift in Höhe des Zeitwertes des mangelhaften Produktes.
Ware, die ordnungsgemäß geordert und geliefert oder installiert oder programmiert wurde, wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Andere Vereinbarungen sind möglich und bedürfen der schriftlichen Form.
Erfüllungsort ist Berlin. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Unternehmung verlassen hat. Der Auftraggeber kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
Links:
Wichtiger Hinweis zu allen Links: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O
85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg
entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der
gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG -
nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen
Inhalten distanziert. Hiermit distanziert sich die Kiezwerkstatt
ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten.
